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Die Grillkota ist wie ein Gartenhaus welches in Ihrem Garten aufgestellt wird. Ob für Ihre Grillkota eine Baugenehmigung erforderlich ist, regelt die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes (siehe hierzu Bauordnung der einzelnen Bundesländer). Die Grenzen für das genehmigungsfreie Aufstellen werden unterschiedlich gesetzt. Es wird zwischen einer Bebauung innerhalb eines Bebauungsplanbereiches, wie zum Beispiel einer geschlossenen Ortschaft, und einem Bau außerhalb eines Bebauungsgebietes unterschieden. Es gelten jeweils andere Voraussetzungen. Selbst wenn die Landesbauordnung eine Grillkota ohne Baugenehmigung erlauben würde, haben die zuständigen örtlichen Behörden das letzte Wort. Sofern im eigenen Garten gebaut werden soll, müssen die Auflagen der eigenen Gemeinde beachtet werden. Es wird in manchen Gemeinden festgelegt, welche Voraussetzungen ein Bau einer Grillkota erfüllen muss um ins Ortsbild zu passen. Sollte das der Fall sein, dass dieses nicht den Anforderungen entspricht, kann selbst bei einer genehmigungsfreien Hütte der Bau untersagt werden. Sogar das Fundament kann darüber entscheiden, ob ein Bauvorhaben eine Genehmigung benötigt. Auf Grund der vielfältigen Auflagen, mit denen eine Baugenehmigung verbunden ist, ist der Gang zum örtlichen Bauamt auf jeden Fall empfehlenswert. Hier kann zweifelsfrei Auskunft darüber erteilt werden, was gestattet ist und was nicht. Es liegen alle Vorgaben wie der geforderte Grenzabstand und der Bebauungsplan der Gemeinde vor. Zu diesem Termin sollte direkt einen Grundriss des Baugrundstücks mit ersichtlichen Nachbarschaftsgrenzen und ein Grundriss des Gartenhauses mitgenommen werden. Die Genehmigung für die Grillkota kann dann unter Umständen direkt vor Ort erteilt werden.

Nachbarn sollten über das Vorhaben, eine Grillhütte zu bauen, informiert werden. Das erspart dem stolzen Bauherrn im Anschluss nicht nur Ärger, sondern kann auch dafür sorgen, dass beim Aufbau viele helfende Hände mit zupacken.

Baugenehmigung